Keine Werbung, weniger Ablenkung, schnellere Ladezeiten: Werbung entfernen

Frage №98: Wenn Abgeordnete im Deutschen Bundestag ihre Fraktion wechseln, ...

Länderübergreifende Fragen:

Wenn Abgeordnete im Deutschen Bundestag ihre Fraktion wechseln, ...

  • kann die Regierung ihre Mehrheit verlieren.
  • dürfen sie nicht mehr an den Sitzungen des Parlaments teilnehmen.
  • muss der Bundespräsident / die Bundespräsidentin zuvor sein / ihr Einverständnis geben.
  • dürfen die Wähler / Wählerinnen dieser Abgeordneten noch einmal wählen.

Erklärung

Wenn ein Abgeordneter / eine Abgeordnete seine / ihre Fraktion wechselt, dann können sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag verschieben. Dadurch könnte die Bundesregierung ihre Mehrheit verlieren.

Die Abgeortneten dürfen weiterhin am den Parlametssitzungen teilehmen und benötigen auch keine Erlaubnis des Bundespräsidenten / der Bundespräsidentin, da die Abgeordneten an keine Weisungen gebunden sind nur ihrem eigenen Gewissen unterworfen sind (Grundgesetz, Art 38).

Eine Neuwahl des Abgeordneten / der Abgeordneten ist nicht vorgesehen.