Länderübergreifende Fragen:
Wenn ein Abgeordneter / eine Abgeordnete seine / ihre Fraktion wechselt, dann können sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag verschieben. Dadurch könnte die Bundesregierung ihre Mehrheit verlieren.
Die Abgeortneten dürfen weiterhin am den Parlametssitzungen teilehmen und benötigen auch keine Erlaubnis des Bundespräsidenten / der Bundespräsidentin, da die Abgeordneten an keine Weisungen gebunden sind nur ihrem eigenen Gewissen unterworfen sind (Grundgesetz, Art 38).
Eine Neuwahl des Abgeordneten / der Abgeordneten ist nicht vorgesehen.