Länderübergreifende Fragen:
Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen aller Bundesländer. Damit wirken die Bundesländer an der Gesetzgebung des Bundes mit.
Die Bundesversammlung besteht zwar u.A. auch aus Mitgliedern der Bundesländer mit, sie wählt aber lediglich den Bundespräsidenten.
Der Bundestag ist als Parlament ein wichtiges Organ der Gesetzgebung, besteht aber aus gewählten Volksvertretern und ist damit keine Vertretung der einzelnen Bundesländer.
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und der Bundesministern, die auf Vorschlag des Bundeskanzlers (durch den Bundespräsidenten) ernannt werden (Artikel 64 Grundgesetz). Damit ist die Bundesregierung keine Vertretung der Bundesländer bei der Gesetzgebung.