Länderübergreifende Fragen:
Zu den Aufgaben des deutschen Bundespräsidenten / der deutschen Bundespräsidentin gehört es, den Kanzler / die Kanzlerin zur Wahl vorzuschlagen.
Die Regierungsgeschäfte werden von der Bundesregierung (Kanzler / Kanzelrin und Minister) geführt.
Die Regierungspartei wird von der Opposition kontrolliert.
Die Minister werden von dem Bundeskanzler / der Bundeskanzlerin gewählt, der Bundespräsident / die Bundespräsidentin ernennt und entlässt diese lediglich.