Länderübergreifende Fragen:
Zu den Aufgaben des Bundestages gehört es, die Gesetze zu entwerfen (Artikel 76 Grundgesetz), die Bundesregierung zu kontrollieren (Grundgesetz, Artikel 43, 44, 67 und 110) und den Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin zu wählen (Artikel 63 Grundgesetz).
Das Bundeskabinett (auch Bundesregierung genannt) besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern.
Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Damit ist es nicht die Aufgabe des Bundestages, das Bundeskabinett zu bilden.