Länderübergreifende Fragen:
Die Minister / die Ministerinnen werden von dem Bundespresidentin / der Bundespräsidentin ernannt und erlassen, auf den Vorschlag des Bundeskanzlers / der Bundeskanzlerin hin.
Die Minister werden nach ihrer Ernennung vor dem Bundestag auf das Grundgesetz vereidigt. Sie können, müssen aber nicht Mitglied des Bundestages sein.