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Frage №58: Wer ernennt in Deutschland die Minister / die Ministerinnen der Bundesregierung?

Länderübergreifende Fragen:

Wer ernennt in Deutschland die Minister / die Ministerinnen der Bundesregierung?

  • der Präsident / die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes
  • der Bundespräsident / die Bundespräsidentin
  • der Bundesratspräsident / die Bundesratspräsidentin
  • der Bundestagspräsident / die Bundestagspräsidentin

Erklärung

Die Minister / die Ministerinnen werden von dem Bundespresidentin / der Bundespräsidentin ernannt und erlassen, auf den Vorschlag des Bundeskanzlers / der Bundeskanzlerin hin.

Die Minister werden nach ihrer Ernennung vor dem Bundestag auf das Grundgesetz vereidigt. Sie können, müssen aber nicht Mitglied des Bundestages sein.