Länderübergreifende Fragen:
Die Lohnsteuer sowie die Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung werden meist automatisch von dem Bruttogehalt der Angestellten abgezogen. Die ausgezahlte Gehalt nennt man Nettogehalt.
Die Umsatzsteuer (auch bekannt als Mehrwertsteuer) wird dagegen beim Erwerb der Waren und Dienstleistungen bezahlt. Die Unternehmen leiten die Umsatzsteuer an die Steuerkasse weiter.