Länderübergreifende Fragen:
Die Römischen Verträge (bzw. der Vertrag von Rom) wurden am 25. März 1957 von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Rom unterzeichnet und traten am 1. Januar 1958 in Kraft. Durch die Verträge wurden u.a. die Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) gegründet.