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Frage №239: Durch welche Verträge schloss sich die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zusammen?

Länderübergreifende Fragen:

Durch welche Verträge schloss sich die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zusammen?

  • durch die „Hamburger Verträge“
  • durch die „Römischen Verträge“
  • durch die „Pariser Verträge“
  • durch die „Londoner Verträge“

Erklärung

Die Römischen Verträge (bzw. der Vertrag von Rom) wurden am 25. März 1957 von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Rom unterzeichnet und traten am 1. Januar 1958 in Kraft. Durch die Verträge wurden u.a. die Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) gegründet.