Länderübergreifende Fragen:
Wenn man am Wahltag nicht das Wahllokal aufsuchen kann, darf man durch Briefwahl seine / ihre Stimme abgeben.
Die Eheleute dürfen nicht für einander die Stimme abgeben. Ebenso wenig darf man per Telefon abstimmen.
Derzeit ist man wahlberechtigt ab 16 bzw. 18 Jahren, abhängig von der jeweiligen Wahl. 14-Jährige dürfen dagegen an keiner Wahl teilnehmen.