Länderübergreifende Fragen:
Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen: eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Entsprechend hat der Wahlzettel bei einer Bundestagswahl zwei Spalten: je eine für die Erststimme und die Zweitstimme. Dabei darf man in jeder Spalte maximal eine Stimme abgeben.
Bei den abgebildeten Stimmzetteln ist nur der Stimmzettel Nr. 1 gültig: hier wurde je eine Erststimme und eine Zweitstimme abgegeben.
Alle anderen Stimmzetteln sind ungültig: bei Nr. 2 wurden zwei Zweiststimmen abgegeben; bei Nr. 3 wurden zwei Erststimmen abgegeben; bei Nr. 4 wurden sogar drei Erststimmen abgegeben.
Ein Stimmzettel bleibt gültig wenn nur eine Stimme abgegeben wird; die nicht abgegebene Stimme wird jedoch als ungültig gewertet.