Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
© 2009 — 2024 Einbürgerungstest-online.de
Seit 2009 bietet Einbürgerungstest online eine kostenlose Lernplattform für den bundeseinheitlichen Einbürgerungstest der Bundesrepublik Deutschland.